04.08.2015 - 14:28 [ Legal Tribune Online ]

Eine vermeidbare Jus­tiz­af­fä­re

Ob es eines externen Gutachtens wirklich bedurfte, damit die oberste Strafverfolgungsbehörde entscheidet, ob ein Tatbestandsmerkmal erfüllt ist oder nicht, kann man bezweifeln – vor allem aber hätte der Generalbundesanwalt im Wissen, dass die Verjährung drohte und er die Vorwürfe Ende Juli offiziell den Beschuldigten würde mitteilen müssen, auf eine viel schnellere Anfertigung des Gutachtens dringen müssen. Dass dessen Verfasser angeblich im Sommerurlaub weilen soll, von dort aus aber ausgerechnet jetzt die Zeit zu einer vorläufigen Einschätzung findet, welche die Lage erwartbar weiter eskalieren lässt, dafür lässt sich eine vernünftige Erklärung nur noch schwer finden.