Es hat den Anschein, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Ermittlungen ganz bewusst provoziert wollte, um die Arbeit kritischer Journalisten zu diskreditieren und diese einzuschüchtern. Damit wird die in Artikel 5 Grundgesetz verbriefte Pressefreiheit und die demokratische Grundsubstanz der Republik nachhaltig geschädigt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und sein Präsident erweisen sich einmal mehr als denkbar ungeeignet, das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen demokratischen Grundrechte zu schützen. Die Bundesregierung ist gefordert, hier sofort die Notbremse zu ziehen.