Dabei ist eindeutig, dass das RKI als Bundesbehörde sehr wohl IFG-Fragen aus der Bevölkerung beantworten muss. Denn deren Informationsanspruch ist im Informationsfreiheitsgesetz ausdrücklich als Jedermannsrecht verbrieft.
Dabei ist eindeutig, dass das RKI als Bundesbehörde sehr wohl IFG-Fragen aus der Bevölkerung beantworten muss. Denn deren Informationsanspruch ist im Informationsfreiheitsgesetz ausdrücklich als Jedermannsrecht verbrieft.