Strafprozessrechtler Robert Kert (WU Wien) wiederum kritisiert vor allem „den massiven Verstoß“ gegen die Grundrechte wie jenes auf Privatsphäre und Verteidigung. Die Schlussfolgerung des Vorstands des Instituts für Europäisches Wirtschaftsstrafrecht: „Der Justiz fehlt die Grundrechtssensibilität.“