Einen Widerspruch der Länderkammer hätte der Bundestag überstimmen können. Der Verweis an den Vermittlungsausschuss wäre deswegen nur ein Spiel auf zeit gewesen, hätte es aber bis zur Bundestagswahl keine Einigung gegeben, wäre das Gesetz verfallen.
Einen Widerspruch der Länderkammer hätte der Bundestag überstimmen können. Der Verweis an den Vermittlungsausschuss wäre deswegen nur ein Spiel auf zeit gewesen, hätte es aber bis zur Bundestagswahl keine Einigung gegeben, wäre das Gesetz verfallen.