Reporter ohne Grenzen hatte die Klage 2015 mit der Unterstützung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei HÄRTING eingereicht, weil Journalistinnen und Journalisten immer wieder ins Visier von Geheimdiensten geraten, ohne davon überhaupt zu erfahren oder sich dagegen wehren zu können. Sie werden damit zum unfreiwilligen Informanten des Staates, obwohl sie genau den eigentlich kontrollieren sollen. ROG führte die Klage im eigenen Namen, wollte perspektivisch jedoch stets die Rechte aller Betroffenen stärken.
Die Richter in Leipzig erklärten schließlich, dass dem BND die Rechtsgrundlage für den Betrieb von VerAS fehle – und er es daher in Zukunft unterlassen müsse, Daten von ROG darin zu verarbeiten. In VerAS fließen Verbindungsdaten aus der massenhaften Kommunikationsüberwachung des BND ein und werden miteinander verknüpft. Der Auslandsgeheimdienst baut mit Hilfe dieser sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung sukzessive feinmaschige Netzwerke auf, obwohl ihm das Gesetz diesen Schritt gar nicht erlaubt.