In der Folge konnte die Künstlergruppe alle zivilrechtlichen Versuche abwehren, sie gerichtlich für diese Aktion zu belangen. Auch ein Strafverfahren wegen versuchter Nötigung wurde von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen im November 2018 eingestellt.
Ermittelt wird gegen das ZPS aber noch immer –