Der 1. Untersuchungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 beschlossen:
Beweisbeschluss Z-77
Es wird die Beweiserhebung zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs 18/843) vorbereitet durch das Ersuchen um Benennung des Mitarbeiters des betroffenen Telekommunikationsanbieters, der an der Besprechung am 03.07.2003 zur „Operation Glo“ teilgenommen hat (…)
an das Bundeskanzleramt – mit der Bitte um Beantwortung bis zum 02.03.2015.