Die Ausgangssperre ist nach Ansicht des Gerichts eine schwere Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ein Eingriff in die persönlichen Lebensumstände der Bürgerinnen und Bürger.
Die Ausgangssperre ist nach Ansicht des Gerichts eine schwere Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ein Eingriff in die persönlichen Lebensumstände der Bürgerinnen und Bürger.