11.11.2015 - 17:46 [ Arbeitsgericht Düsseldorf ]

Arbeitsgericht Düsseldorf weist den weiteren Antrag der Lufthansa gegen Streikmaßnahmen der UFO am Standort Düsseldorf zurück

Die 4. Kammer hält – anders als gestern die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf – die Tarifziele von UFO für noch hinreichend bestimmt formuliert. Mit Blick auf das hohe Schutzgut der Koalitionsfreiheit dürften die Anforderungen hieran nicht überspannt werden.