15.06.2020 - 00:06 [ Fefes Blog ]

Wer übrigens dachte, mit der Verurteilung einer 70-Jährigen ohne PC für Filesharing sei das Ende der Fehlurteil-Fahnenstange schon erreicht, der sieht sich getäuscht.

Im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin (analog OLG in anderen Bundesländern) haben die Richter das klar Formulierung und Intention des Telemediengesetzes verletzende Fehlurteil der Vorinstanz nicht nur bestätigt sondern sogar eigenhändig mal eben den Streitwert von 10.000€ auf 16.000€ erhöht. Die Sache ist jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.

Alleine dass man als Freifunker vor das Bundesverfassungsgericht ziehen muss, weil die Vorinstanzen alle ihren Job nicht machen, das ist eine Anklage gegen unser Rechtssystem.