„Dieser militärische Einsatz war ein Verstoß gegen geltendes Völkerrecht, denn er war nicht mit einem UN-Mandat ausgestattet. Und es war das erste Mal seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, dass deutsche Soldaten einen militärischen Angriff führten, und das auch noch in einem Land, das im Zweiten Weltkrieg von der Wehrmacht überfallen wurde“, so der AGDF-Geschäftsführer.