(16.3.2018) Auch der Ausschussvorsitzende Burkard Dregger (CDU) zeigte sich von dieser Aussage überrascht. „Das ist eine Abweichung von dem, was wir aus den Akten und aus dem Strafverfahren gegen Mohamed D. wissen. Sollte Amri tatsächlich mit dem Messer eine Attacke verübt haben, hätte man wohl einen Haftbefehl gegen ihn erwirken müssen. Es gibt aber auch gegenteilige Aussagen in den Strafakten, deshalb müssen wir da noch vorsichtig sein und das weiter aufklären.“