(27.1.2015) In vergleichbaren Fällen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt eine Interessensabwägung zwischen dem Recht zur Rüge von Missständen im öffentlichen Leben und der hierdurch erzwungenen Preisgabe von Staats- und Amtsgeheimnissen gefordert:
„Die Aufmerksamkeit und das Verantwortungsbewusstsein des Staatsbürgers, der Missstände nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sich für deren Abstellung einsetzt, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Ordnung (BVerfGE 12, 113)“,