Seit dem Jahr 2000 haben Grundstückseigentümer in Berlin ein sogenanntes Niederschlagswasserentgelt für versiegelte Grundstücksflächen zu bezahlen, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Hiervon ausgenommen sind jedoch Grundstücksflächen auf denen das Niederschlagswasser ordnungsgemäß im Boden versickern kann, z.B. auf Rasenflächen. Zur Berechnung des Niederschlagswasserentgeltes hatten die Berliner Wasserbetriebe Anfang 2000 allen Grundstückseigentümern ein Erfassungsblatt zugesandt und diese aufgefordert, die dort ausgewiesenen versiegelten Flächen für die Entgeltberechnung durch Rücksendung zu bestätigen. Andernfalls würden einfach die dort ausgewiesenen Flächen für die Entgeltberechnung zugrunde gelegt werden.