Die Entscheidung traf die für die Einberufung von Wehrpflichtigen zuständige Behörde MMA, nachdem das Verfassungsgericht die fehlende Institutionalisierung eines Ersatzdienstes als verfassungswidrig eingestuft hatte.
Die Entscheidung traf die für die Einberufung von Wehrpflichtigen zuständige Behörde MMA, nachdem das Verfassungsgericht die fehlende Institutionalisierung eines Ersatzdienstes als verfassungswidrig eingestuft hatte.