Bereits am 2. Oktober 1940 befahlen die Deutschen allen jüdischen Einwohnern der Stadt innerhalb von sechs Wochen den Umzug in ein Gebiet westlich vom Zentrum. Dort mussten die nichtjüdischen Bewohner ihre Wohnungen verlassen. Das Warschauer Ghetto wurde ab der Nacht vom 15. auf den 16. November 1940 in der Folgezeit mit einer 18 Kilometer langen und 3 Meter hohen Umfassungsmauer abgeriegelt und die anfangs 22 Tore von SS-Wachen unter dem Kommando Paul Moders bewacht. Heinz Auerswald, ein deutscher NS-Jurist, wurde als Kommissar über den nun so genannten „Jüdischen Wohnbezirk“ eingesetzt.[1] Das Ghetto erhielt – wie andere Sammellager im besetzten Europa – eine nur nominelle Selbstverwaltung in Form eines den Deutschen vollkommen unterstellten Judenrats, dem wiederum eine unbewaffnete jüdische Ordnungspolizei unterstand. Die Aufgaben des Judenrats, mit Adam Czerniaków als Ältestem, waren vielfältig: sie reichten von der Armenfürsorge über alltägliche Ordnungsdienste, die Einhaltung von Arbeitsbestimmungen bis hin zur Bereitstellung der von den Deutschen geforderten Anzahl an Juden auf dem Umschlagplatz für die Abtransporte nach Treblinka. Die Transferstelle Warschau fungierte als deutsche Verwaltung des Sammellagers. Sie regelte und kontrollierte den Wirtschaftsverkehr hinein und heraus.