Besonders interessant ist die Bewertung der heftig umstrittenen neuen Begrifflichkeit der „drohenden Gefahr“. Die Wichtigkeit der polizeilichen Gefahrenabwehr wurde in den vergangenen Jahren immer mehr betont. Das dürfte dem allgemeinen Zeitgeist geschuldet sein, der trotz positiver Entwicklung bei der Verbrechensbekämpfung und -aufklärung Ängste und Gefahren überbetont. Von der Ermittlung bei Verdacht auf konkrete Straftaten wurden Eingriffsbefugnisse immer mehr in Richtung einer Bewertung von Menschen und ihrer potentiellen Gefährlichkeit verschoben.