Das Handy als Geldbörse: Viele Konsumenten können mit
ihrem Handy bezahlen, zum Beispiel einen Parkschein oder im Internet.
Die Mehrzahl der Handyanbieter aktiviert automatisch die sogenannte
Paybox-Zahlungsfunktion für Vertragskunden mit vereinbarter
Einzugsermächtigung. Doch: Viele Kunden wissen darüber nicht
Bescheid. Denn Bezahlen ist ohne PIN-Code-Schutz möglich – der
Konsument muss die Zahlung nur mit „Ja“ per SMS bestätigen. Bei einem
Diebstahl des Handys kann das teuer kommen. Die AK verlangt: Schluss
mit dieser Intransparenz! Die Konsumenten müssen über die
Möglichkeiten und Gefahren informiert werden und einen
PIN-Code-Schutz bekommen können.