02.04.2012 - 03:52 [ gulli ]

Vorratsdatenspeicherung in Österreich rechtswidrig

Seit dem ersten April gilt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung. Die Richtlinie der EU wurde umgesetzt. Betroffen sind alle Service Provider mit einem Umsatz von mehr als 277.000 Euro pro Jahr. Diese müssen nun zahlreiche Daten für sechs Monate speichern, auch diejenigen, die vor dem ersten April angefallen sind und noch vorliegen. Doch die Gesellschaft für Datenschutz, Arge Daten, stellt fest, dass die Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig startet. Grund dafür ist, dass erforderliche Genehmigungen der Datenschutzkomission nicht vorliegen oder nicht beantragt wurden.