Zwei Richter sind abweichend der Ansicht, dass die Steuer mit Zustimmung des Bundesrats möglich gewesen wäre. Da dort nie abgestimmt wurde, halten sie das Gesetz auch für verfassungswidrig.
Zwei Richter sind abweichend der Ansicht, dass die Steuer mit Zustimmung des Bundesrats möglich gewesen wäre. Da dort nie abgestimmt wurde, halten sie das Gesetz auch für verfassungswidrig.