23.08.2016 - 16:33 [ Golem ]

Urheberrecht: Der Abmahnerabmahner

Rechtlich ist der mit dem Abmahnbeantworter erstellte Formbrief ein erster Schritt zu einer sogenannten negativen Feststellungsklage. Er zwingt den abmahnenden Anwalt, seine Abmahnung zurückzunehmen. Tut er das nicht fristgerecht, kann der Brief die Grundlage der Feststellungsklage sein – bei der der abmahnende Anwalt vor Gericht beweisen müsste, dass der Abgemahnte die Vorwürfe wirklich begangen hat. Für die Kanzlei ist das sehr viel aufwändiger als eine einfache Abmahnung.