„Eine Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit“ mittels Schiedsgerichtsvereinbarung begegne „durchgreifenden rechts- und verfassungsstaatlichen Bedenken“, erklärte Kathrin Groh von der MĂĽnchner Universität der Bundeswehr am Mittwoch.
Die Professorin fĂĽr Ă–ffentliches Recht hatte im Auftrag des Bunds fĂĽr Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein Gutachten angefertigt. Die deutsche Justiz mĂĽsse das „letzte Wort haben“, auch und gerade bei Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat, erklärte Groh in Berlin weiter.