Demnach ist ein – ohne Ausschreibung ernennbarer – Generalsekretär der „unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter im Bundesministerium sowie Vorgesetzter aller dem Bundesministerium nachgeordneter Dienststellen“.
Demnach ist ein – ohne Ausschreibung ernennbarer – Generalsekretär der „unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter im Bundesministerium sowie Vorgesetzter aller dem Bundesministerium nachgeordneter Dienststellen“.