19.06.2016 - 07:38 [ tkpml-prozess-129b.de ]

TKP/ML 129b Prozess München: Prozessberichte, 17.06.2016

Zu Beginn der Verhandlung wurde festgestellt, dass die Mikrofone der Angeklagten nicht freigeschaltet waren. Stellungnahmen der Angeklagten wären demnach im Gerichtsaal nicht zu hören gewesen, sondern nur von den Dolmetschern. Auf einen Antrag der Verteidigung, diese freizuschalten, damit auch die Äusserungen der Angeklagten öffentlich Gehör finden, äußerte die Bundesanwältin Ritzert, dass es dafür kein Bedürfnis gäbe, weil ja die Gerichtssprache deutsch und es ausreichend sei, wenn alle die Übersetzung hören könnten. Damit hat die BAW – wie schon in verschiedenen Stellungnahmen im Zwischenverfahren – deutlich gemacht, dass sie die Angeklagten nur als Objekt des Verfahrens begreift und nicht als mit Rechten ausgestattete Personen.

Große Probleme traten am ersten Prozesstag auch beim Dolmetschen auf. Die VerteidigerInnen bemängelten mehrfach auf Hinweis der Vertrauensdolmetscher_innen der Angeklagten, grobe Fehler. Manche Wortbeiträge wurden gar nicht übersetzt oder verfälscht bzw. völlig unverständlich. Die Unzulänglichkeiten gipfelten darin, dass einer der Gerichtsdolmetscher_innen laut in den Saal frage: „Wie soll ich das übersetzen?“