(22.1.2016) „Unabhängig davon ist in der Tat problematisch, dass für eine Verfolgung nach dem Paragraphen 129 b der Bundesjustizminister sein Okay geben muss. Ein Teil der Bundesregierung trifft also die Entscheidung, ob der deutsche Staat politische Aktivistinnen und Aktivisten als angebliche Terroristen im Ausland verfolgt oder sie als Freiheitskämpfer ansieht. Eine solche Meinung kann jedoch jederzeit plötzlich umschwenken.“