19.10.2017 - 17:13 [ Law Blog ]

Tierwohl kann Notstand begründen

Das Gericht meint dagegen, es sei das Recht jedes Bürgers, aktiv zu werden, wenn Behörden ihre Arbeit nicht machten. Die Tierschützer hätten mit den Videos auch das mildeste Mittel gewählt, zumal sie Einwegkleidung und Mundschutz trugen sowie die Kameras vor der Aktion desinfizierten, damit keine Keime in den Betrieb eingeschleppt werden.

„Ihr Handeln ist als positiv zu bewerten“, kommentierte der Vorsitzende Richter die Aktion und bestätigte den Freispruch der 1. Instanz.