Besteht Gefahr für die Gesundheit der Tiere, so kann dies einen Notstand bedeuten, der Tierschützer zum Eindringen in einen Zuchtbetrieb berechtigen kann.
Besteht Gefahr für die Gesundheit der Tiere, so kann dies einen Notstand bedeuten, der Tierschützer zum Eindringen in einen Zuchtbetrieb berechtigen kann.