17.04.2015 - 08:58 [ Standard ]

Staatsschutzgesetz: „Grenzt an Spitzelstaat“

„KĂĽnftig dĂĽrfen die dem Telekommunikationsgeheimnis unterliegenden Verbindungsdaten schon gesammelt werden, um ĂĽberhaupt erst die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung bewerten zu können. Dasselbe gilt fĂĽr sensibles Material wie gesundheitsbezogene Daten und Gewerkschaftsmitgliedschaften.“