„KĂĽnftig dĂĽrfen die dem Telekommunikationsgeheimnis unterliegenden Verbindungsdaten schon gesammelt werden, um ĂĽberhaupt erst die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung bewerten zu können. Dasselbe gilt fĂĽr sensibles Material wie gesundheitsbezogene Daten und Gewerkschaftsmitgliedschaften.“