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17.04.2015 - 08:57 [ Fefe ]

Die neue „Staatsschutz“-Rechtslage in Österreich ist alles andere als erbaulich.

„Künftig wird der Verfassungsschutz dieselben Möglichkeiten haben, auf Daten zuzugreifen, wie die Justiz – mit dem Unterschied, dass in der Justiz der Staatsanwalt nachfragen und der Richter das bewilligen muss, während der Staatsschutz nur eine Ermächtigung durch den Rechtsschutzbeauftragten braucht.“

Nachrichten Kategorie: Kontrollmechanismen / control mechanisms.

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