04.11.2013 - 00:17 [ e-comm ]

‚Staatsferne‘ des Rundfunks – Anmerkungen aus aktuellen Anlässen

1. Deutscher Mythos „Staatsferne des Rundfunks“
Am kommenden Dienstag, 5.11.2013, verhandelt das deutsche Bundesverfassungsgericht über einen Mythos, den es im Wesentlichen selbst geschaffen und – gegen jede Evidenz – in einer Reihe von Entscheidungen über die Jahre hindurch aufrechterhalten hat: die „Staatsfreiheit“ (oder „Staatsferne“) des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ausgerechnet zwei Länder (Rheinland-Pfalz und Hamburg) haben Normenkontrollanträge gestellt, mit denen sie den ZDF-Staatsvertrag angreifen, da sowohl Fernseh- als auch Verwaltungsrat des ZDF nicht ausreichend „staatsfern“ seien.