Der EU-Rat hat am Montag die Verordnungsentwürfe für ein biometrisches Ein- und Ausreisesystem sowie zur zugehörigen Novelle des Schengener Grenzkodexes endgültig angenommen. Angehörige von Drittstaaten müssen sich künftig zur Einreise in die 26 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie an den Grenzen Bulgariens und Rumäniens mit vier Fingerabdrücken und Gesichtsbild registrieren lassen. Zusätzlich sollen Identitätsangaben sowie weitere Daten aus Reisedokumenten in dem System aufbewahrt werden.