26.04.2015 - 16:52 [ Legal Tribune ]

Sealand, Liberland & Co – Staatengründung für Anfänger und Fortgeschrittene

(24.April) In der Rechtswissenschaft bestand eine Legaldefinition eines Staates lange Zeit nicht. Seit mittlerweile mehr als einem Jahrhundert bedient man sich jedoch des Erklärungsversuchs des Juristen Georg Jellinek, der sogenannten „Drei-Elemente-Lehre“. Im sechsten Kapitel der Jellinek’schen „Allgemeinen Staatslehre“ heißt es: „Als Rechtsbegriff ist der Staat demnach die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines seßhaften Volkes oder […] die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgestattete Gebiertskörperschaft.“ Wir bringen dies auf den Dreiklang „Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt.“