Ein Rechtsgutachten macht sich für umfangreiche Nachbesserungen am Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) stark. Der darin festgehaltene absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stelle eine elementare Einschränkung des Rechts auf Akteneinsicht bei Bundesbehörden dar, sagte der Berliner Verwaltungsrechtler Michael Kloepfer bei der Vorstellung der Studie auf einem Symposium in Berlin zu Perspektiven der Informationsfreiheit. Der Jurist plädierte dafür, nach Vorbild einschlägiger Landesgesetze einen Abwägungsvorbehalt wie etwa beim Schutz personenbezogener Informationen einzuführen. „Das muss in der anstehenden Novelle kommen“, betonte Kloepfer. Ferner sei der „Gedanke der Informationspflichtigkeit“ der Verwaltung rechtlich zu verankern, um diese von vornherein stärker auf Transparenz zu eichen.