21.05.2016 - 16:11 [ Golem ]

Routerzwang: Unitymedia will Zugangsdaten nun doch allen Kunden geben

Unitymedia und andere Netzbetreiber interpretieren das Gesetz aber so, dass rechtlich nur Neukunden davon betroffen sind. Möglich macht das eine Formulierung im neuen Paragrafen 11, Absatz 3, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Demnach müssen die Netzbetreiber die Zugangsdaten und weitere Informationen „in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss“ zur Verfügung stellen. „Bei Vertragsschluss“ heißt nach Ansicht von Unitymedia, dass Bestandskunden rein rechtlich nicht davon betroffen sind.