Scharfe Kritik an den Ă„uĂźerungen der Bundesregierung zur Krim-Krise ĂĽbt der Jurist Reinhard Merkel, Professor fĂĽr Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Hamburger Universität. Wie Merkel in einem aktuellen Zeitungsbeitrag schreibt, mĂĽsse zunächst festgehalten werden, dass der Ăśbergang der Krim in die Russische Föderation keine „Annexion“ und kein „Landraub“ gewesen sei. Vielmehr habe es sich um „eine Sezession“ gehandelt, „bestätigt von einem Referendum“; „ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm“. Nichts davon sei völkerrechtswidrig; lediglich die Sezession sei nach ukrainischem Recht verboten gewesen. Dies alles festzuhalten sei keinesfalls Wortklauberei, sondern von hoher Bedeutung: SchlieĂźlich sei eine Annexion, eine „räuberische Landnahme mittels Gewalt“, nichts Geringeres als ein „Titel zum Krieg“. Lediglich zwei Aspekte des Geschehens auf der Krim seien völkerrechtswidrig gewesen. Das gelte zum einen fĂĽr die Präsenz russischer Soldaten jenseits ihrer Stationierungsorte. Diese habe allerdings auf die GĂĽltigkeit des Referendums keine Auswirkungen gehabt: Das Militär habe nicht „die Abstimmungslokale ĂĽberwacht“, sondern bloĂź „die Möglichkeit des Stattfindens“ von Referendum und Abspaltung gewährt, indem sie „ein militärisches Eingreifen des Zentralstaats zur Unterbindung der Sezession“ verhinderte.