Die Koalitionäre unterbreiteten den Oppositionsvertretern im Ausschuss ihre Rechtsauffassung, wonach zwar GrĂĽne und Linke mit ihrem Minderheitenrecht jeden Zeugen laden können, der ihnen notwendig erscheint. Dieses Recht gelte aber nicht fĂĽr Verfahrensfragen – und eine solche sei die Vertagung.