04.08.2015 - 11:03 [ Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof ]

Rechtliche Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof

Als „politischer Beamter“ hat der Generalbundesanwalt darauf Bedacht zu nehmen, dass die grundlegenden staatsschutzspezifischen kriminalpolitischen Ansichten der Regierung im Rahmen der strafprozessualen Vorgaben und Handlungsspielräume in die Strafverfolgungstätigkeit einfließen und umgesetzt werden.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist nicht Teil der rechtsprechenden („Dritten“) Gewalt. Er gehört organisatorisch zur Exekutive.