24.09.2015 - 07:23 [ Bundestag ]

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss – 23.09.2015

In Hinblick auf die konkreten Abläufe im Fall Netzpolitik.org gab Maaßen an, die Strafanzeigen erst nach Abgang im Wortlaut gesehen zu haben. Er begründete zudem, warum die Anzeigen beim Landeskriminalamt (LKA) in Berlin gestellt worden. Hinsichtlich der vom LKA angeforderten Stellungnahme des BfV zu der Frage, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse gehandelt habe, stellte Maaßen fest, dass es sich um eine Art Schadensbericht gehandelt habe. Damit sei der Sachverhalt nicht präjudiziert worden. Ihm sei die Stellungnahme zur Kenntnis gegeben worden, die darin vertretene Auffassung – das BfV hatte das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses laut Medienberichten bejaht – sei vertretbar gewesen, er habe die Frage aber nicht selbst geprüft.

Die Vertreter der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) der Einladung in den Ausschuss erneut nicht persönlich gefolgt war. Ein Antrag, den Minister erneut einzuladen, lehnte der Ausschuss mit Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Zustimmung der Opposition ab.