Die Morgan Stanley Bank AG (Morgan Stanley) wurde im November 2010 ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung beauftragt. Im Haushaltsplan 2010 waren für diesen Zweck keine Mittel bereitgestellt. Angesichts der Höhe des Honorars in zweistelliger Millionenhöhe, zu dessen Zahlung sich neben der Neckarpri GmbH auch das Land gegenüber der Investmentbank verpflichtete, wären ein entsprechender Haushaltsansatz oder eine Verpflichtungsermächtigung (z. B. in einem Nachtragshaushalt) erforderlich gewesen.