Die KWL argumentierte unter anderem, die LBBW-Manager hätten wissen müssen, dass für derartige Geschäfte die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich ist. Die Bank habe zudem gewusst, dass sie einem Kommunalunternehmen ein hochspekulatives Produkt verkauft. Sie hätte darüber aufklären müssen, dass es für die Absicherung von Finanzrisiken nicht geeignet ist.
Der LBBW-Vertreter hingegen betonte, die Zustimmungspflicht sei nicht bekannt gewesen.