Der Ausschuss betrachtete es als Verletzung der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, dass die Polizei Maßnahmen zur Blockierung der Demonstranten getroffen hatte. Das Komitee riet der Polizeibehörde zu Verbesserungsmaßnahmen wie ein Verbot des Einsatzes von Sprengwagen bei Demonstrationen.