Und so rückte am Montagnachmittag der ermittelnde Beamte in der Redaktion an – mitsamt einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg, den die Polizei erwirkt hatte. Die zuständige Richterin verpflichtete die Redaktion dazu, die vorliegenden Daten des betreffenden Nutzers an die Ermittler herauszugeben.