Wie bereits in der ersten Plenarsitzung angekündigt, bedienen wir uns jetzt des Mittels der Organklage, um die Geschäftsordnung des Berliner Abgeordnetenhauses verfassungskonform zu gestalten.
Ziel der Organklage ist, den einzelnen Abgeordneten im Parlament die Möglichkeit zu geben, ihre Aufgaben so wahrnehmen zu können, wie es in der Verfassung von Berlin vorgesehen ist. Dazu gehört auch, dass sie Große Anfragen stellen und Gesetzesanträge einreichen können. Die Debatte um das Rederecht im Bundestag hat gezeigt, dass Fraktionen dazu tendieren, abweichendes Stimm- und Redeverhalten übermäßig hart zu sanktionieren. Dem wollen wir entgegenwirken.
Ein weiteres Ziel ist die Herstellung von Chancengleichheit kleiner Fraktionen und parlamentarischer Gruppen im Abgeordnetenhaus, die momentan nicht die Möglichkeit haben, einen Vizepräsidenten zu stellen oder Sondersitzungen des Parlaments einzuberufen