Die SPD lehnt das Leistungsschutzgesetz der Bundesregierung ab.
Das Gesetz ist im Bundesrat lediglich ein Einspruchsgesetz und kann daher angesichts der noch bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag jetzt nicht aufgehalten werden. Es gibt deshalb keine Aussichten auf ein erfolgreiches Vermittlungsverfahren. Die erforderliche neue Mehrheit dafür kann mit der Bundestagswahl am 22. September herbeigeführt werden.