Unbestreitbar ist, dass das Bundesfinanzministerium allein wegen seiner Stellung im Grundgesetz als kleines Kanzleramt gelten darf. Der Minister kann als einziger Ressortchef im Kabinett sein Veto gegen alle ausgabenrelevanten Beschlüsse einlegen.
Unbestreitbar ist, dass das Bundesfinanzministerium allein wegen seiner Stellung im Grundgesetz als kleines Kanzleramt gelten darf. Der Minister kann als einziger Ressortchef im Kabinett sein Veto gegen alle ausgabenrelevanten Beschlüsse einlegen.