Bonn, 8. August 2012: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt, mit der die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch RTL und ProSiebenSat.1 für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform untersagt wurde.