Dennoch sind der staatlichen Willkür keine Grenzen gesetzt. Bisher konnte ein Mensch maximal 48 Stunden inhaftiert werden, wenn er verdächtigt wurde, er wolle ein Verbrechen begehen. Nach dem neuen Polizeigesetz ist dies nun 14 Tage lang möglich, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt, und kann um weitere 14 Tage verlängert werden. Zur Identitätsfeststellung konnte die Polizei bisher einen Menschen maximal 12 Stunden lang festhalten, nach dem neuen Polizeigesetz sind es bis zu sieben Tage.