Bereits Anfang November 2017 hatte Nord Stream 2 die Bergrechtliche Genehmigung für den Bereich des deutschen Festlandsockels (gleichbedeutend mit der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone – AWZ) vom Bergamt Stralsund erhalten. Sie ist die notwendige Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für die deutsche AWZ, die im ersten Quartal 2018 erwartet wird.