20.07.2017 - 14:49 [ German Foreign Policy ]

Nicht zustellbar

Die Berufung auf „Staatenimmunität“ schützt die Bundesrepublik auch vor Klagen mit Bezug zur Gegenwart. So sind Angehörige von Opfern eines NATO-Luftangriffs, bei dem am 30. Mai 1999 im jugoslawischen Varvarin zehn Zivilisten getötet und 30 teils schwer verletzt wurden, vor deutschen Gerichten mit Entschädigungsklagen gescheitert: Berlin konnte die erwähnte „Staatenimmunität“ geltend machen. Dasselbe trifft laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2016 auf das Massaker von Kunduz vom 4. September 2009 zu, bei dem auf Befehl eines deutschen Obersts mehr als 100 Zivilisten getötet wurden.[8] Die heftig umstrittene „Staatenimmunität“ erweist sich für Soldaten, die sich in einer der zahlreichen Phasen militärischer deutscher Expansion schwerster Kriegsverbrechen schuldig machten, als überaus günstig – vom Kaiserreich bis heute.